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Hundehalterhaftpflichtversicherung
Warum eine Tierhaftpflichtversicherung? Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Dies bedeutet: Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen - unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Und zwar:in unbegrenzter Höhe mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen bis zu einer Dauer von 30 Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Quelle:: Algemein
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