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Direktversicherung -1Eine attraktive Rente für später aufbauen und zudem noch einiges an Steuern sparen. Diese überzeugenden Vorteile bietet Ihnen die Direktversicherung. Bei dieser Variante der betrieblichen Altersversorgung schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Das Unternehmen ist dabei der Versicherungsnehmer, der Mitarbeiter ist die versicherte Person und erhält später die Versorgungsleistungen. Die Direktversicherung zeichnet sich durch ein Minimum an Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber aus. Der Arbeitnehmer kann wiederum von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren. Direktversicherung durch Entgeltumwandlung Die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung ist seit 1974 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Im Rahmen der Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer gemäß § 3 Nr. 63 EStG bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei als Beitrag in eine Direktversicherung einfließen lassen. Sofern der Mitarbeiter keine Pauschalbesteuerung der Beiträge (§ 40b EStG) in einer gegebenenfalls bestehenden Direktversicherung oder Pensionskasse ausnutzt, können weitere 1.800 EUR jährlich steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Das Prinzip ist denkbar einfach Der Arbeitnehmer vereinbart mit seinem Arbeitgeber, ab wann die Beiträge in die Direktversicherung durch Entgeltumwandlung fließen sollen. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Dadurch kommt der Arbeitnehmer in den Genuss eines ansehnlichen Steuervorteils. Denn diese Aufwendungen sind bis zur Höhe 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2005 entspricht dies 2.496 EUR) sowie gegebenenfalls weiteren 1.800 EUR jährlich steuerfrei. Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen dann in voller Höhe der Besteuerung. Es können sogar Sozialabgaben gespart werden. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2005 entspricht dies 2.496 EUR) jährlich bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. Die steuerfreien 1.800 EUR, die zusätzlich in die Direktversicherung eingezahlt werden können, unterliegen jedoch stets der Sozialversicherungspflicht. Die spätere Versorgung Die spätere Versorgung kann auf die persönlichen Ziele und Wünsche des Einzelnen abgestimmt werden. Ob nun Wert darauf gelegt wird, eine hohe Altersrente, eine Kapitalzahlung oder eine Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung im Rentenalter zu erhalten, ob während der Laufzeit ein Hinterbliebenenschutz benötigt wird oder es wichtig ist, zusätzlich eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung zu besitzen. Die Direktversicherung bietet flexible Gestaltungsalternativen. Förderung im Rahmen der 'Riester'-Rente:Die 'Riester'- Förderung kann in diesem Durchführungsweg in Anspruch genommen werden. So können Sie für Ihr Alter vorsorgen und nutzen darüber hinaus die attraktiven staatlichen Förderungen. Informieren Sie sich doch einfach über die Höhe Ihrer staatlichen Zuschüsse zur 'Riester'-Rente. Die wichtigsten Vorteile der Direktversicherung für Sie: als Arbeitnehmer als Arbeitgeber
Quelle:: Algemein
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